ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) (Stand: Januar 2023)
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der SDK Akademie GmbH, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
1.2 Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
2.1 Die Vertragssprache ist deutsch.
2.3 SDK Akademie GmbH speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.
3. Organisatorisches
3.1 An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
4. Rücktritts- und Kündigungsbedingungen
4.1 Rücktrittsbedingungen
Der/Die Teilnehmer/in kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme, von seinem kostenfreien Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Im Fall des Wegfalls der Förderung kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei ohne Frist vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten.
4.2 Kündigungsbedingungen
Werden die Pflichten durch den/die Teilnehmer/in schuldhaft verletzt oder ist durch sein /ihr Verhalten das Maßnahmeziel in Gefahr, kann vom Bildungsträger eine Abmahnung und in weiterer Folge eine Kündigung ausgesprochen werden. Strafrechtliche Handlungen oder ein imageschädigendes Verhalten bilden den Tatbestand einer sofortigen Kündigung.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitsaufnahme, Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen, schwere langwierige Erkrankungen, etc.) ist mit Nachweis möglich.
Eine Kündigung des Vertrags durch den Bildungsträger ist in den nachstehend genannten Fällen möglich, wenn der/die Teilnehmer/in
trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss mit der Bildungsmaßnahme beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
Abschlussprüfungen nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen der Dozenten/ Kursleitung
verstößt.
5. Mindestteilnehmerzahl
5.1 Der Bildungsträger kann vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
6. Rechte und Pflichten des Trägers
6.1 Der Bildungsträger verpflichtet sich je nach Bildungsziel
- Die Anwesenheits- und Fehlzeiten täglich zu dokumentieren.
- Festgelegte Unterrichtszeiten einzuhalten bzw. ausgefallene Unterrichtszeiten entsprechend nachzuholen.
- Geeignete Lehrkräfte mit fachlichen und pädagogischen Kompetenzen einzusetzen und den Unterrichtsstoff in anschaulicher Weise, für alle Teilnehmer verständlich durchzuführen.
- Unterrichtsräume, Ausstattung, Geräte, Lehr- und Lernmittel entsprechend dem Stand derTechnik und den gesetzlichen Anforderungen bereitzustellen.
- Regelmäßige Lernerfolgskontrollen durchzuführen und zu bewerten.
- Eine fachliche Eingangsberatung durchzuführen,
- eine ausreichende Betreuung vor und während der Maßnahme sowie die Unterstützung zur Vermittlung und Eingliederung anzubieten
- Der/die Teilnehmer/in erhält zum Maßnahmenende eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.
7. Unfallversicherung
Der/die Teilnehmer/in ist für die Dauer der Maßnahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft/ Betriebshaftpflicht des Bildungsträgers oder über die Arbeitsagentur unfallversichert.